Bahntrassenradeln – Details

Deutschland > Nordrhein-Westfalen > s�dlich der Ruhr > NW 4.24a
 
NW 4.24a H�lvertalbahn: Schalksm�hle – Halver (Teilst�cke der Strecke)
Die beiden Abschnitte, die abseits der Stra�e verlaufen, haben ihren Reiz. Dazwischen gibt es leider keine Alternative zur Landesstra�e.
Streckenl�nge (einfach): ca. 9,7 km (davon ca. 3,3 km auf der ehem. Bahntrasse)
bei Schalksm�hle sind weitere 0,6 km als Fu�weg erhalten
H�henprofil: langgez. l. St. von Schalksm�hle (220 m) nach Halver (420 m)
Oberfl�che:

wg.

Status / Beschilderung: "Schnurrenweg" in Schalksm�hle: Fu�weg, nord�stlich von Halver ohne StVO-Beschilderung; keine Wegweisung
Eisenbahnstrecke: Kreis Altenaer Eisenbahn / Schalksm�hle � Halver; 9 km (1000 mm)
Er�ffnung der Bahnstrecke: 5. M�rz 1888
Stilllegung der Bahnstrecke: Dezember 1949 (Pv), 25. Juli 1952 (Gv)
Er�ffnung des Radwegs:
Messtischbl�tter: 4711, 4811
Route: Schalksm�hle � Halver
Externe Links (Bahn): Wikipedia: Kreis Altenaer Eisenbahn
26.12.2010

Pressespiegel zum Bahntrassenweg NW 4.24a
17.07.2008: "Von der M�hle �ber alte Bahntrassen: Radfahren vor der Haust�r - Neue Karte wird erstellt" (Westf�lische Rundschau, Halver)

Befahrung: April 2010

Fahrtrichtung S�d

SCHALKSM�HLE (M�rkischer Kreis)
0,0 Abzweig H�lverstra�e / L�868 von der Volmestra�e / B�54 in SCHALKSM�HLE: die Volme �ber- und die Eisenbahn unterqueren; am Kreisverkehr geradeaus folgen: der Stra�e mit langgez. l. St. aus dem Ort folgen
  0,0 Vom P&R-Platz des Bf Schalksm�hle an der Worthstra�e ist die Trasse auf 600 m als Fu�weg (�Schnurrenweg�) erhalten.
HALVER (M�rkischer Kreis)
3,6 der Stra�e an Steinbach vorbei folgen, die H�lver �berqueren und der Stra�e geradeaus und in Carthausen weiter folgen (mehrere Einm�ndungen, Teich); langgez. l. St.; an der Einm�ndung Kruppstra�e geradeaus folgen
5,2 die B�229 queren: Wanderparkplatz; dem Weg mit l. St. und Wegesch�den folgen (erkennbar auf der ehem. Trasse)
5,7 an der Zufahrt Bocherplatz schr�g rechts: Naturlehrpfad; mehrere D�mme und Einschnitte; langgez. l. St.
8,0 in HALVER-EICHHOLZ schr�g links: Falkenstra�e (l. St.); an einer Kreuzung geradeaus folgen
8,5 links: Von-Vincke-Stra�e / B�229
8,9 an der Ampel schr�g rechts: Von-Vincke-Stra�e (St.); die B�229 �berqueren
9,1 links: Thomasstra�e (flache Kuppe, am Rathaus vorbei)
9,4 am Ende rechts: Frankfurter Stra�e (l. Gef.); an der Kreuzung Bahnhofstra�e geradeaus folgen: Kopfsteinpflaster; bis zur Einm�ndung Jugendheimstra�e (9,7)
  9,7 links: zum Bahntrassenweg NW 4.14



Beginn des Schnurrenwegs an der S�dseite des Bf Schalksm�hle.

Der Weg verl�uft auf der ...

... stra�enabgewandten Talseite (Blick zur�ck) ...

... zu einer Holzbr�cke �ber die H�lver .

Schild mit deutlichem Hinweis auf die Vergangenheit des Weges.

Im Verlauf der Landesstra�e finden sich keine Spuren der Bahn mehr.

Erst bei �ckinghausen gibt sich ein Feldweg ...

... als fr�here Bahntrasse zu erkennen, ...

... der am Waldrand entlangf�hrt ...

... und einige D�mme aufweist.

Blick ins H�lvertal.

Die Strecke gewinnt stetig an H�he.

Blick zur�ck.

Der oberste Abschnitt liegt im Wald.

Vor Halver (Blick zur�ck) ...

... endet der Weg an der Falkenstra�e (Blick zur�ck).

 

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Gesamtweg

Nr. Startpunkt Endpunkt L�nge Status Zeige Startpunkt
1 51.24261, 7.53064
[N51� 14' 33.40" E7� 31' 50.30"]
51.18655, 7.50127
[N51� 11' 11.58" E7� 30' 4.57"]
9,7 km OSM / Bing / GMap

Bahntrassenabschnitte

Nr. Startpunkt Endpunkt L�nge Status Zeige Startpunkt
1 (1) 51.20619, 7.52921
[N51� 12' 22.28" E7� 31' 45.16"]
51.19329, 7.50833
[N51� 11' 35.84" E7� 30' 29.99"]
3,3 km OSM / Bing / GMap

Kreis- und Gemeindezuordnung der Bahntrassenabschnitte

Land Kreis Gemeinde asph. wg. geplant
NW M�rkischer Kreis Halver 3,3 km
NW M�rkischer Kreis Schalksm�hle


 




Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit gr��tm�glicher Sorgfalt zusammengestellt. F�r ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gew�hr �bernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegef�hrungen erfolgt mit dem ausdr�cklichen Hinweis, dass Sie f�r die Einhaltung der Stra�enverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abkl�ren m�ssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fu�g�ngerzonen, Einbahnstra�en usw.).

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